Unabhängige Prüfung nach den Landesbauordnungen der Bundesländer — mit Sitz in Thüringen, für Bauherren, Architekten und Betreiber im gesamten Bundesgebiet.
Prüfsachverständige Tätigkeit entsprechend den Landesbauordnungen der Bundesländer sowie ergänzende Gutachten und Inspektionen rund um sicherheitstechnische Anlagen — im Einzelnen:
Auszug aus über drei Jahren Prüftätigkeit, anonymisiert nach Branche.
Seit 2022 wurden deutschlandweit sicherheitstechnische Anlagen geprüft — von Lüftungsanlagen über Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Rauchschutzdruckanlagen bis zu CO-Warnanlagen. Auszug aus den Branchen der Auftraggeber (anonymisiert):
Vom Handwerk über die Planung bis zur Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen.
Ausbildung zum Zentralheizungs- und Lüftungsbauer mit anschließender Tätigkeit als Obermonteur und Projektleiter Lüftungs- und Klimatechnik. Weiterführender Techniker-Abschluss Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik mit Erwerb der Fachhochschulreife.
Studium der Gebäude- und Energietechnik mit Bachelor- und Masterabschluss.
Tätigkeit als Planer versorgungstechnischer Anlagen mit Projektverantwortung in den Bereichen Gastechnik, Labor- und Medizintechnik, Wasser- und Abwassertechnik, Heizungs- und Kältetechnik sowie Raumlufttechnik.
Fortbildung zum Sachverständigen für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS Dresden).
Ausbildung zum Prüfsachverständigen mit begleitenden Prüftätigkeiten an sicherheitstechnischen Anlagen.
Heute baurechtlich anerkannter Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach ThürPPVO in den Fachrichtungen Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen Antworten zu Prüfpflichten, Fristen und Zuständigkeiten. Sicherheitstechnische Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), raumlufttechnische Anlagen (RLT) oder CO-Warnanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder wesentlichen Änderung sowie danach wiederkehrend geprüft werden. In Thüringen beträgt die Frist für die wiederkehrende Prüfung nach der ThürTechPrüfVO drei Jahre. Diese Frist gilt nicht bundeseinheitlich. Jedes Bundesland regelt Prüfpflicht, Fristen und den Kreis der betroffenen Gebäude in einer eigenen Verordnung. Sprechen Sie uns zu den für Ihr Objekt und Ihr Bundesland geltenden Fristen gern direkt an. Die Prüfung darf nur durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige für die jeweilige Fachrichtung erfolgen. Die Anerkennung setzt ein abgeschlossenes Ingenieurstudium, mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und den Nachweis besonderer Sachkunde durch eine Prüfung vor der zuständigen Stelle voraus. Wird ein Mangel festgestellt, legt der Prüfsachverständige eine Frist zur Beseitigung fest. Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben, ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu informieren. Die Erstprüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage bzw. unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung. Die wiederkehrende Prüfung erfolgt danach in den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen, in Thüringen alle drei Jahre. Für Anfragen zu Prüfaufträgen, Terminen oder fachlichen Rückfragen erreichen Sie mich direkt. Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten beim Besuch dieser Website gemäß Art. 13 DSGVO. Daniel König Diese Website wird bei der STRATO GmbH gehostet. Beim Aufruf erhebt Strato automatisiert technische Zugriffsdaten (u. a. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Seite, Browsertyp, Referrer-URL). Diese Daten dienen der technischen Auslieferung und Absicherung der Website. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem funktionsfähigen, sicheren Betrieb). Mit STRATO besteht eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Diese Website nutzt Google Analytics (Messwert-ID G-XENVCJX122), einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited. Dabei werden mittels Cookies u. a. IP-Adresse, Nutzungsverhalten sowie Geräte- und Browserinformationen erfasst und teilweise auf Server von Google in die USA übertragen. Rechtsgrundlage für den Einsatz ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 TTDSG. Google Analytics lädt erst, nachdem Sie im Cookie-Banner zugestimmt haben. Ihnen stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu. Wenden Sie sich hierzu an die im Impressum genannte Kontaktadresse. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.Häufig gestellte Fragen
Wie oft müssen sicherheitstechnische Anlagen geprüft werden?
Wer darf die Prüfung durchführen?
Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird?
Was ist der Unterschied zwischen Erstprüfung und wiederkehrender Prüfung?
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Qualifikation
Prüfsachverständiger für die Prüfung
sicherheitstechnischer Anlagen und
Einrichtungen
Sachverständiger für gebäudetechnischen
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