Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro König – Vorschau
Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro König

Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen.

Unabhängige Prüfung nach den Landesbauordnungen der Bundesländer — mit Sitz in Thüringen, für Bauherren, Architekten und Betreiber im gesamten Bundesgebiet.

LüftungsanlagenCO-WarnanlagenRauch- und WärmeabzugsanlagenDruckbelüftungsanlagen
01 — Tätigkeitsfelder

Leistungen

Prüfsachverständige Tätigkeit entsprechend den Landesbauordnungen der Bundesländer sowie ergänzende Gutachten und Inspektionen rund um sicherheitstechnische Anlagen — im Einzelnen:

Baurechtliche Prüfungen entsprechend den Landesbauordnungen der Bundesländer

  • Lüftungsanlagen
  • CO-Warnanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (natürlich und maschinell)
  • Druckbelüftungsanlagen

Sonstige Leistungen

  • Gutachtenerstellung zur natürlichen Be- und Entlüftung von Garagen
  • CO-Langzeitmessung zur natürlichen Belüftung von Garagen
  • Hygieneinspektion an raumlufttechnischen Anlagen gemäß VDI 6022
  • Energetische Inspektion nach GEG
  • Planprüfung und baubegleitende Prüfung (MLüAR, MLAR)
  • Abnahmen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen für VdS-Referenzanlagen anerkannter VdS-Errichterfirmen
02 — Referenzen

Referenzen

Auszug aus über drei Jahren Prüftätigkeit, anonymisiert nach Branche.

Seit 2022 wurden deutschlandweit sicherheitstechnische Anlagen geprüft — von Lüftungsanlagen über Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Rauchschutzdruckanlagen bis zu CO-Warnanlagen. Auszug aus den Branchen der Auftraggeber (anonymisiert):

  • Industrie & Gewerbe
  • Bildungseinrichtungen
  • Gesundheitswesen
  • Veranstaltungs- und Sportstätten
  • Behörden
  • Einzelhandel
  • Banken & Finanzdienstleister
  • Hotellerie
  • Wohngebäude
03 — Werdegang

Über mich

Vom Handwerk über die Planung bis zur Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen.

Ausbildung zum Zentralheizungs- und Lüftungsbauer mit anschließender Tätigkeit als Obermonteur und Projektleiter Lüftungs- und Klimatechnik. Weiterführender Techniker-Abschluss Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik mit Erwerb der Fachhochschulreife.

Studium der Gebäude- und Energietechnik mit Bachelor- und Masterabschluss.

Tätigkeit als Planer versorgungstechnischer Anlagen mit Projektverantwortung in den Bereichen Gastechnik, Labor- und Medizintechnik, Wasser- und Abwassertechnik, Heizungs- und Kältetechnik sowie Raumlufttechnik.

Fortbildung zum Sachverständigen für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS Dresden).

Ausbildung zum Prüfsachverständigen mit begleitenden Prüftätigkeiten an sicherheitstechnischen Anlagen.

Heute baurechtlich anerkannter Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach ThürPPVO in den Fachrichtungen Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

04 — Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Antworten zu Prüfpflichten, Fristen und Zuständigkeiten.

Wie oft müssen sicherheitstechnische Anlagen geprüft werden?

Sicherheitstechnische Anlagen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), raumlufttechnische Anlagen (RLT) oder CO-Warnanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder wesentlichen Änderung sowie danach wiederkehrend geprüft werden. In Thüringen beträgt die Frist für die wiederkehrende Prüfung nach der ThürTechPrüfVO drei Jahre.

Diese Frist gilt nicht bundeseinheitlich. Jedes Bundesland regelt Prüfpflicht, Fristen und den Kreis der betroffenen Gebäude in einer eigenen Verordnung. Sprechen Sie uns zu den für Ihr Objekt und Ihr Bundesland geltenden Fristen gern direkt an.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung darf nur durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige für die jeweilige Fachrichtung erfolgen. Die Anerkennung setzt ein abgeschlossenes Ingenieurstudium, mehrjährige einschlägige Berufserfahrung und den Nachweis besonderer Sachkunde durch eine Prüfung vor der zuständigen Stelle voraus.

Was passiert, wenn bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird?

Wird ein Mangel festgestellt, legt der Prüfsachverständige eine Frist zur Beseitigung fest. Wird der Mangel nicht fristgerecht behoben, ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde zu informieren.

Was ist der Unterschied zwischen Erstprüfung und wiederkehrender Prüfung?

Die Erstprüfung erfolgt vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage bzw. unverzüglich nach einer wesentlichen Änderung. Die wiederkehrende Prüfung erfolgt danach in den gesetzlich vorgeschriebenen Abständen, in Thüringen alle drei Jahre.

05 — Ansprechpartner

Kontakt

Für Anfragen zu Prüfaufträgen, Terminen oder fachlichen Rückfragen erreichen Sie mich direkt.

Qualifikation

Daniel König, M.Eng.
Prüfsachverständiger für die Prüfung
sicherheitstechnischer Anlagen und
Einrichtungen

Sachverständiger für gebäudetechnischen
Brandschutz (EIPOS)
06 — Anbieterkennzeichnung

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz).

Daniel König
Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro König
Cottendorfer Straße 3 A
99326 Stadtilm OT Traßdorf
Deutschland

Telefon: +49 162 345 5844
E-Mail: Daniel.Koenig@psv-koenig.de
07 — Rechtliches

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Verantwortlicher

Daniel König
Ingenieur- und Prüfsachverständigenbüro König
Kontaktdaten siehe Impressum

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